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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Auf das Tätigkeitsprofil eines "Expedienten in einem Kuvertindustrieunternehmen" geben allgemeine Hinweise auf das Erfordernis des "Zusammenstellens von Kommissionen und deren Versand" keine hinreichende Auskunft über den Unterschied dieser Tätigkeit zu der eines kaufmännischen Angestellten und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer neuerlichen berufskundlichen Beurteilung.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090064.X02Im RIS seit
27.03.2001