RS Vwgh 1997/12/16 96/09/0358

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1997
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/24 94/09/0105 5

Stammrechtssatz

Der Verdacht der Nichtbefolgung von Weisungen der zuständigen Organwalter in einer Reihe von Fällen sowie das gehäufte Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Bekanntgabe des jeweiligen Aufenthaltsortes sind geeinget, das Funktionieren des Dienstbetriebes in der betreffenden Dienststelle ernsthaft in Frage zu stellen; diese Verhaltensweisen (schwere Belastung des Dienstbetriebes/Betriebsklimas) gefährden daher wesentliche Interessen des Dienstes iSd § 112 Abs 1 zweiter Tatbestand BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090358.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten