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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Verpflichtung der Behörde iSd § 108 BDG 1979, an den Rechtsvertreter zuzustellen, kann sich begrifflich erst auf einen Zeitpunkt beziehen, in dem der Rechtsvertreter auch in diesem - erst durch Zustellung der Disziplinaranzeige eingeleiteten - Verfahren zur Vertretung berufen (bevollmächtigt) wird.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090149.X02Im RIS seit
28.02.2002