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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Kommt nach der Lage des Einzelfalles die Möglichkeit der Verfügung einer Suspendierung überhaupt in Betracht, gebieten die Rechtsgüter, zu deren Sicherung die Suspendierung vorgesehen ist, eine rasche Entscheidung darüber, ob die Voraussetzung für ihre Verhängung gegeben ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090358.X05Im RIS seit
11.07.2001