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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Nichterfüllung oder Teilerfüllung eines zu Unrecht erteilten Verbesserungsauftrags kann nicht die Sanktion des § 67c Abs 3 AVG nach sich ziehen. (Hier: Der Verbesserungsauftrag betrifft Angaben, die der Beh ohnehin bekannt sind.)
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997210413.X02Im RIS seit
20.11.2000