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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §176 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0063Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2Stammrechtssatz
Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen. Daraus allein ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualität der Arbeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120342.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011