RS Vwgh 1997/12/17 97/01/0799

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/27 94/19/1367 3

Stammrechtssatz

Gegen Familienangehörige gerichtete Verfolgungshandlungen können AUSNAHMSWEISE zur Abrundung des Gesamtbildes bei Prüfung der Frage einer begründeten Furcht vor Verfolgung herangezogen werden (hier: Gifttod des Onkels des nigerianischen Asylwerbers stellt mangels zwingender Indizien auch angesichts der Einstellung polizeilicher Erhebungen keine "mittelbare staatliche Verfolgung" dar).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010799.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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