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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
War sowohl auf der an den UVS gerichteten Maßnahmenbeschwerde als auch auf einem zu dieser Beschwerde eingebrachten verbessernden Schriftsatz ein Widerspruchsvermerk iSd § 18 Abs 3 AVG angebracht, kann ein dem Vertreter des von der Maßnahme Betroffenen per Fax zugestellter weiterer Verbesserungsauftrag keine Frist auslösen.
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997210413.X01Im RIS seit
20.11.2000