Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;Rechtssatz
Bestimmende Richtlinien für das auf das Ausmaß der Nachsicht beschränkte Ermessen nach § 75 Abs 3 BDG 1979 ist die Tatbestandsvoraussetzung der "berücksichtigungswürdigen Gründe", der sowohl im gebundenen Bereich, nämlich ob Nachsicht zusteht, als auch im Ermessensbereich hinsichtlich des Umfanges der Nachsicht entscheidende Bedeutung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120075.X02Im RIS seit
20.11.2000