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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0063Rechtssatz
Im Hinblick auf die Gestaltung des Umwandlungsverfahrens ist in § 176 Abs 3 BDG 1979 auf "neue", nach dem "regulären" Ende des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses vorgelegte wissenschaftliche Arbeiten nicht Bedacht zu nehmen. Dem steht eine Verlängerung des Dienstverhältnisses gem § 176 Abs 4 BDG 1979 nicht entgegen. Zwar handelt es sich dabei um eine Schutzvorschrift zugunsten des Antragstellers; dabei darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß die im Gesetz vorgesehene zügige Durchführung des Verfahrens auch öffentlichen Interessen, nämlich jenen einer geordneten Personalplanung, dienen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120342.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011