RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0060

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0064 E 18. Dezember 1997

Rechtssatz

Der bei jeder Verwaltungsübertretung vorausgesetzte Umstand, daß die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, muß nicht in dem dem § 44a lit a VStG entsprechenden Spruchteil angeführt werden (Hinweis E 10.11.1989, 85/18/0112, VwSlg 13060 A/1989).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150060.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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