RS Vwgh 1997/12/18 97/11/0208

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/11/0270

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0333 1

Stammrechtssatz

Zwei Bescheide mit gleicher Geschäftszahl und Inhalt, jedoch mit unterschiedlichem Datum und Genehmigung durch eine andere Person sind nicht als zwei Ausfertigungen desselben Bescheides zu betrachten.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110208.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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