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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Zwei, für ein Cafe vorgesehene Räume, sowie der Zugang zum Cafe über die Terrasse bilden ein nicht trennbares Bauvorhaben. Auswirkungen des Lärms, der durch die Cafehausbesucher auf dem offenen Zugang zwischen Buchhandlung und Cafe bewirkt wird, sind von der Baubehörde (auch) zu beurteilen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060287.X01Im RIS seit
03.05.2001