RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0151

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist das wirtschaftliche Eigentum entscheidend (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I/5, 75). Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers (Mitunternehmers), so können sie nicht Betriebsvermögen sein. Überläßt der wirtschaftliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einem Dritten, damit er es zur Erzielung betrieblicher Einkünfte verwende, so stellt dieses Wirtschaftsgut nicht Betriebsvermögen des Dritten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150151.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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