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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist das wirtschaftliche Eigentum entscheidend (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I/5, 75). Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers (Mitunternehmers), so können sie nicht Betriebsvermögen sein. Überläßt der wirtschaftliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einem Dritten, damit er es zur Erzielung betrieblicher Einkünfte verwende, so stellt dieses Wirtschaftsgut nicht Betriebsvermögen des Dritten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150151.X01Im RIS seit
20.11.2000