Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs4;Rechtssatz
Wird der "Hälfteanteil an der ... Gesellschaft" um den Kaufpreis in Höhe des Buchwertes übertragen und zugleich festgelegt, daß bestimmte Wirtschaftsgüter zurückbehalten werden, so ist der Vereinbarung die Bedeutung beizulegen, daß der Buchwert ausschließlich anhand der übertragenen Wirtschaftsgüter zu bestimmmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150151.X02Im RIS seit
20.11.2000