RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0151

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs4;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Wird der "Hälfteanteil an der ... Gesellschaft" um den Kaufpreis in Höhe des Buchwertes übertragen und zugleich festgelegt, daß bestimmte Wirtschaftsgüter zurückbehalten werden, so ist der Vereinbarung die Bedeutung beizulegen, daß der Buchwert ausschließlich anhand der übertragenen Wirtschaftsgüter zu bestimmmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150151.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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