RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0346

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Zu der bestimmten Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet, genügt es nicht, ohne zugehörige Rechtsausführungen auf die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Gesetze zu verweisen.

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160346.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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