RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0323

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1997
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Eine Eingabe, in der beantragt wird, die Entziehung der Lenkerberechtigung aufzuheben, liegt im Privatinteresse des Einschreiters.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160323.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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