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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art7 Abs1;Rechtssatz
Da die belangte Behörde Ermittlungen und Feststellungen zur Dauer des legalen Aufenthaltes des türkischen Arbeitnehmers unterlassen hat, liegt ein sekundärer Verfahrensmangel vor, der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.
Schlagworte
Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090334.X05Im RIS seit
21.02.2002