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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die Änderung des Projektes, daß während des Betriebes des Cafes das Fenster an der Seite in den Hof geschlossen zu halten ist, können Nachbarrechte nicht verletzt werden.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060287.X02Im RIS seit
03.05.2001