RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0323

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß mit einem Anbringen ein Rechtsanspruch des Einschreiters auf eine bestimmte Rechtsgestaltung (nach der Ausdrucksweise des Antragstellers auf "Beseitigung eines Willküraktes") geltend gemacht wird, steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Frage, ob dieses Anbringen im Privatinteresse des Einschreiters gelegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160323.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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