RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0473

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1120;

Rechtssatz

Der gesetzliche Eintritt eines Liegenschaftserwerbers in einen Bestandvertrag gemäß § 1120 ABGB stellt keinen sogenannten Volleintritt in das Bestandverhältnis dar, sondern verändert dieses (abgesehen von der allfälligen Verlängerung einer ursprünglich bestimmten Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit) insoweit, als die gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine relevant werden. Ein sogenannter Volleintritt bedürfte auch der Zustimmung des betroffenen Bestandnehmers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160473.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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