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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1120;Rechtssatz
Der gesetzliche Eintritt eines Liegenschaftserwerbers in einen Bestandvertrag gemäß § 1120 ABGB stellt keinen sogenannten Volleintritt in das Bestandverhältnis dar, sondern verändert dieses (abgesehen von der allfälligen Verlängerung einer ursprünglich bestimmten Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit) insoweit, als die gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine relevant werden. Ein sogenannter Volleintritt bedürfte auch der Zustimmung des betroffenen Bestandnehmers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160473.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011