RS Vwgh 1997/12/18 95/16/0181

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §5 Abs1;
UStG 1972 §5 Abs2;

Rechtssatz

Für die rechtliche Beurteilung, ob die Einfuhrumsatzsteuer nach dem Entgelt oder nach dem Zollwert zu bestimmen ist, ist einzig und allein entscheidend, ob die Ware einem Wertzoll unterliegt. Unterliegt sie keinem Wertzoll, sondern wurde sie als Ursprungserzeugnis der EG ZOLLFREI eingeführt, ist die Feststellung unerläßlich, ob ein "dem Lieferer geschuldetes Entgelt" vorliegt und ob dessen Höhe feststellbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160181.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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