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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §5 Abs1;Rechtssatz
Für die rechtliche Beurteilung, ob die Einfuhrumsatzsteuer nach dem Entgelt oder nach dem Zollwert zu bestimmen ist, ist einzig und allein entscheidend, ob die Ware einem Wertzoll unterliegt. Unterliegt sie keinem Wertzoll, sondern wurde sie als Ursprungserzeugnis der EG ZOLLFREI eingeführt, ist die Feststellung unerläßlich, ob ein "dem Lieferer geschuldetes Entgelt" vorliegt und ob dessen Höhe feststellbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160181.X01Im RIS seit
20.11.2000