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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0146 2Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Abgabenbehörde führt zur gänzlichen Beseitigung jenes Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß brachte (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung 729).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997150179.X01Im RIS seit
20.11.2000