RS Vwgh 1997/12/18 97/15/0179

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs3 idF 1980/151;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0146 2

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Abgabenbehörde führt zur gänzlichen Beseitigung jenes Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß brachte (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung 729).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150179.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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