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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0084Rechtssatz
Die Beurteilung einer Tathandlung als Beitrag zur Ausführung eines Finanzvergehens (vgl § 11 FinStrG, letzter Fall) schließt bereits begrifflich die Erlassung eines Abgabenbescheides an den Beitragstäter aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160083.X04Im RIS seit
11.07.2001