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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Ein Überholen mehrerer Fahrzeuge im Bereich einer unübersichtlichen Linkskurve und ohne genügend Platz für ein gefahrloses Überholen bei gleichzeitigem beträchtlichen Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen stellt ein Verhalten dar, das an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, führt doch ein derartiges Verhalten nach allgemeiner Erfahrung häufig zu schweren Unfällen. Es ist, was seine Gefährlichkeit und Verwerflichkeit anlangt, jedenfalls dem in § 66 Abs 2 lit f KFG angeführten Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110035.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008