RS Vwgh 1997/12/19 96/02/0594

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Veröffentlicht am 19.12.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1;
VStG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0146 8

Stammrechtssatz

Der Vorwurf der Anstiftung macht auch die Nennung des § 7 VStG bzw Ausführungen über das Verschulden im Spruch erforderlich. Weiters ist der unmittelbare Täter (der Angestiftete) anzuführen (Hinweis E 7.6.1988, 88/10/0002).

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020594.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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