Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
§ 30a Abs 6 OÖ LBG schließt nicht aus, daß auch bei anderen als den dort aufgezählten wesentlichen Änderungen der für die Bemessung der Höhe der Verwendungszulage maßgebenden Umstände die Rechtskraft eines Bescheides, mit dem eine Verwendungszulage zugesprochen wurde, einer Neubemessung nicht entgegensteht. Eine solche wesentliche Änderung des Sachverhaltes wäre jedenfalls eine Änderung des Aufgabengebietes, aus der sich eine rechtlich ins Gewicht fallende Änderung der Gesamtverantwortung oder der zu erbringenden Mehrleistungen ergibt (Hinweis E 17.1.1983, 81/12/0158).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992120276.X01Im RIS seit
23.01.2001