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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die von der Behörde vorzunehmende Prognose künftigen Wohlverhaltens des Verleihungswerbers ist - unabhängig von einer BEDINGTEN Verurteilung und vom Strafausspruch - aufgrund der Schwere der der strafgerichtlichen Verurteilung zugrundeliegenden Taten zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011039.X02Im RIS seit
03.08.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009