RS Vwgh 1998/1/14 96/01/0149

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wohl kann das Vorliegen von Verletzungsmerkmalen ein Indiz für die Schwere erlittener Mißhandlungen sein, doch ist die Asylrelevanz von Verfolgungshandlungen nicht an sichtbare Merkmale und Folgen von Mißhandlungen gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010149.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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