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12/05 Sonstige internationale AngelegenheitenNorm
KriegsmaterialG 1977 §7 Abs2;Rechtssatz
Ausgehend von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Staatsbürgerschaftswerbers gem § 6 WaffG war bei Beurteilung gem § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 auch zu berücksichtigen, daß der Verleihungswerber durch die strafbaren Handlungen iZm Waffen, Kampfmitteln und Munition über die bereits allein vom Besitz der Waffen, Kampfmittel und Munition ausgehenden Gefahren hinaus auch gegen österreichische Rechtsnormen verstoßen hat, welche der Ordnung und Sicherheit dienen (hier: Ansammeln von Waffen und Kriegsmaterial, die teilweise einsatzbereit und nicht sachgemäß gelagert waren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011039.X01Im RIS seit
03.08.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009