RS Vwgh 1998/1/14 97/01/1039

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Index

12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Staatsbürgerschaft
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

KriegsmaterialG 1977 §7 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StGB §280 Abs1;
WaffG 1986 §12 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Ausgehend von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Staatsbürgerschaftswerbers gem § 6 WaffG war bei Beurteilung gem § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 auch zu berücksichtigen, daß der Verleihungswerber durch die strafbaren Handlungen iZm Waffen, Kampfmitteln und Munition über die bereits allein vom Besitz der Waffen, Kampfmittel und Munition ausgehenden Gefahren hinaus auch gegen österreichische Rechtsnormen verstoßen hat, welche der Ordnung und Sicherheit dienen (hier: Ansammeln von Waffen und Kriegsmaterial, die teilweise einsatzbereit und nicht sachgemäß gelagert waren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011039.X01

Im RIS seit

03.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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