RS Vwgh 1998/1/14 97/01/0999

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1998
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/22 96/01/0091 1

Stammrechtssatz

Mit dem Vorbringen, (auch) die engsten Familienangehörigen besäßen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft, sie hätten besondere Bindungen zu Österreich und seien daselbst "vollständig integriert", wird kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dargetan, ist doch dem "Grundsatz der Familieneinheit" bereits in § 7, § 7a, § 11a, § 15, § 17, § 25 Abs 2 und § 27 StbG 1985 hinreichend Rechnung getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010999.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten