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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Sind die dem Asylwerber drohenden strafrechtlichen Sanktionen schon in der in der FlKonv ausdrücklich angeführten, zu diesen Maßnahmen führenden politischen Gesinnung des Asylwerbers begründet, bedarf es keiner "differenzierten Behandlung".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010149.X02Im RIS seit
20.11.2000