RS Vwgh 1998/1/14 96/01/0149

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Sind die dem Asylwerber drohenden strafrechtlichen Sanktionen schon in der in der FlKonv ausdrücklich angeführten, zu diesen Maßnahmen führenden politischen Gesinnung des Asylwerbers begründet, bedarf es keiner "differenzierten Behandlung".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010149.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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