RS Vwgh 1998/1/14 96/01/0363

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Verfolgungshandlungen gegen Verwandte können nur dann als ein auf einen Asylwerber durchschlagender Fluchtgrund angesehen werden, wenn aufgrund der glaubhaft dargelegten konkreten Situation davon auszugehen ist, daß - die Intensität von Verfolgungshandlungen erreichende - Maßnahmen auch gegen Familienmitglieder geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010363.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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