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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Verfolgungshandlungen gegen Verwandte können nur dann als ein auf einen Asylwerber durchschlagender Fluchtgrund angesehen werden, wenn aufgrund der glaubhaft dargelegten konkreten Situation davon auszugehen ist, daß - die Intensität von Verfolgungshandlungen erreichende - Maßnahmen auch gegen Familienmitglieder geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010363.X02Im RIS seit
20.11.2000