RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0162

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
80/06 Bodenreform

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z1;
FlVfGG §21;
FlVfLG Vlbg 1979 §36 Abs7;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

§ 7 Abs 2 Z 1 AgrBehG 1951 läßt ausdrücklich die Anrufung des Obersten Agrarsenates hinsichtlich der Frage zu, ob einer Liegenschaft oder einer Person ein agrargemeinschaftliches Anteilsrecht zusteht. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Frage, ob einer Liegenschaft oder einer Person ein agrargemeinschaftliches Anteilsrecht zusteht, außerhalb eines Regulierungsverfahrens oder im Rahmen eines solchen stellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070162.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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