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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Eine Streitigkeit zwischen einer Agrargemeinschaft und einem ihrer Mitglieder über die Frage, ob die von diesem Mitglied in den Ausschuß der Agrargemeinschaft zu entsendenden Mitglieder auch Mitglieder der Agrargemeinschaft sein müssen oder nicht, ist keine Angelegenheit, die civil rights berührt. Somit steht Art 6 MRK der Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH in diesem Fall nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070219.X02Im RIS seit
20.11.2000