RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0219

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §37 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §40 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §83;
MRK Art6;
VwGG §39 Abs2;

Rechtssatz

Eine Streitigkeit zwischen einer Agrargemeinschaft und einem ihrer Mitglieder über die Frage, ob die von diesem Mitglied in den Ausschuß der Agrargemeinschaft zu entsendenden Mitglieder auch Mitglieder der Agrargemeinschaft sein müssen oder nicht, ist keine Angelegenheit, die civil rights berührt. Somit steht Art 6 MRK der Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH in diesem Fall nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070219.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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