RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0146

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs3;

Rechtssatz

Der Wunsch des Bf, die Berufungsbehörde möge vor Erlassung der Berufungsentscheidung Verfahrensschritte zur Erzielung einer gütlichen Einigung setzen, kann dem Bf nicht als Verschulden angelastet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070146.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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