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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/04/0184 E 17. März 1998Rechtssatz
Es ist unerheblich, ob das vom Berufungswerber verwendete Telfaxgerät ein Übermittlungsprotokoll der eingebrachten Berufung ausdruckt, weil es dem Berufungswerber jedenfalls zumutbar und in einem solchen Fall auch geboten ist, bei der Behörde nachzufragen, ob die übermittelte Nachricht eingelangt ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070179.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015