RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0179

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §63 Abs5;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/04/0184 E 17. März 1998

Rechtssatz

Es ist unerheblich, ob das vom Berufungswerber verwendete Telfaxgerät ein Übermittlungsprotokoll der eingebrachten Berufung ausdruckt, weil es dem Berufungswerber jedenfalls zumutbar und in einem solchen Fall auch geboten ist, bei der Behörde nachzufragen, ob die übermittelte Nachricht eingelangt ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070179.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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