RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0146

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Ein - infolge Unzuständigkeit des Obersten Agrarsenates - unzulässiger Devolutionsantrag bewirkt nicht den Zuständigkeitsübergang auf die im Devolutionsweg angerufene Behörde. Nur dann, wenn die Voraussetzungen für einen Devolutionsantrag vorliegen, geht mit dem Einlangen des Antrages bei der Oberbehörde die Zuständigkeit zur Entscheidung über den zugrundeliegenden Antrag über (Hinweis E 25.9.1990, 90/05/0064).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070146.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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