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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0021 E 31. Jänner 1995 RS 1Stammrechtssatz
Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des § 73 Abs 1 AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.
Schlagworte
Parteistellung ParteienantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996070096.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017