RS Vwgh 1998/1/20 97/08/0592

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Beschwerdeführer kann durch einen Bescheid, mit dem eine von ihm gar nicht erhobenen Berufung als unzulässig zurückgewiesen wurde, denkmöglich in seinen Rechten nicht verletzt sein, da zufolge der Zurückweisung des Rechtsmittels des Berufungswerbers (nämlich der mitbeteiligten Partei) der Bescheid ohnehin in (vorläufige) Rechtskraft erwachsen ist.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080592.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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