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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §86 Abs1a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/11/0262 E 21. November 1989 RS 1Stammrechtssatz
In einem Verfahren betreffend die Aberkennung des Rechtes, von einem ausländischen Führerschein Gebrauch zu machen, besteht Bindung der Kraftfahrbehörde an die rechtskräftige Bestrafung nach der StVO, auch wenn dagegen VwGH-Beschwerde eingebracht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110310.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2011