Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kommt bei Zahlung von Dienstnehmeranteilen an eine Gebietskrankenkasse NACH Erlassung des Haftungsbescheides von vornherein nicht in Betracht, da der Berufungswerber - für den Fall der Nichtberücksichtigung der Zahlungen durch die Gebietskrankenkasse bei der Vollstreckung - Einwendungen gegen die Exekutionsführung erheben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080504.X01Im RIS seit
20.11.2000