RS Vwgh 1998/1/20 97/08/0504

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
AVG §69 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kommt bei Zahlung von Dienstnehmeranteilen an eine Gebietskrankenkasse NACH Erlassung des Haftungsbescheides von vornherein nicht in Betracht, da der Berufungswerber - für den Fall der Nichtberücksichtigung der Zahlungen durch die Gebietskrankenkasse bei der Vollstreckung - Einwendungen gegen die Exekutionsführung erheben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080504.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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