RS Vwgh 1998/1/20 97/05/0238

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/10 94/05/0031 1

Stammrechtssatz

Die Androhung der Ersatzvornahme ist nach der stRsp des VwGH kein Bescheid.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050238.X03

Im RIS seit

13.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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