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55 WirtschaftslenkungNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Nachforderung eines zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages vom Rechtsnachfolger des Inhabers eines milcherzeugenden Betriebes infolge denkunmöglicher Auslegung einer durch die Novelle 1993 eingeführten Bestimmung des MOGRechtssatz
Der Beschwerdeführer hat den milcherzeugenden Betrieb vor Inkrafttreten der Bestimmung des §79 Abs2 MOG idF BGBl 969/1993 von seinem Rechtsvorgänger übernommen. Erst diese Bestimmung hat die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, auch vom Rechtsnachfolger den zusätzlichen Absatzförderungsbeitrag nachzufordern.
Die Belastung des Beschwerdeführers mit der bescheidmäßigen Nachforderung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages bei Übernahme des milcherzeugenden Betriebes war für diesen nicht vorhersehbar und stellt sohin einen Eingriff von erheblichem Gewicht in seine Rechtsposition dar. Da keine besonderen Umstände zu finden sind, die einen derartigen rückwirkenden Eingriff verlangen, hat die belangte Behörde bei Auslegung dieser Bestimmung dieser einen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellt und somit den Beschwerdeführer im Gleichheitsrecht verletzt.
(ebenso: B2683/94, E v 25.06.97).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Marktordnung, Milchwirtschaft, Absatzförderungsbeitrag, Rückwirkung, VertrauensschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1417.1994Dokumentnummer
JFR_10038787_94B01417_2_01