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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/20 97/11/0384 2Stammrechtssatz
Vermochten selbst drei Entziehungen der Lenkerberechtigung wegen Alkoholdelikten nicht zu bewirken, daß der Lenkerberechtigte endgültig von derartigen strafbaren Handlungen Abstand nimmt, so scheidet, wenn die letzte (dritte) - im Rückblick nicht nachhaltig wirksam gewordene - Entziehung der Lenkerberechtigung eine vorübergehende für achtzehn Monate war, eine neuerliche (vierte) Entziehung mit demselben normativen Gehalt aus, vermag sie doch offensichtlich eine entscheidende Änderung der Sinnesart des Lenkerberechtigten nicht nach sich zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110269.X01Im RIS seit
19.03.2001