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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/12 91/08/0108 1Stammrechtssatz
Die Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustandes geschieht, wenn zu seiner Verwirklichung ein Bescheid notwendig ist, durch Erlassung eines neuen Bescheides, der der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsansicht entspricht, ansonsten durch Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Zustandes durch andere, der Behörde zu Gebote stehende Mittel (Hinweis E 13.3.1951, VwSlg 65/50, 1986 A/1951).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996050272.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009