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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/08/06 95/11/0322 3Stammrechtssatz
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob tatsächlich Erfordernisse der gebotenen medizinisch-pflegerischen Betreuung der Patienten einer Landeskrankenanstalt (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität dieser Betreuung) der Einhaltung der Arbeitszeitvoschriften entgegenstehen, empfiehlt es sich, eine Stellungahme des BM für Gesundheit und Konsumentenschutz (als des für die sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten gem § 60 KAG 1957, § 67 Abs 2 Z 6 KAG 1957 zuständigen BM; Hinweis E VfSlg 5833/1968) einzuholen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, die Frage erforderlichenfalls mit Hilfe eines Gutachtens des Obersten Sanitätsrates zu klären.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110260.X05Im RIS seit
11.07.2001