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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
ISd § 13a AVG bedarf es gegenüber einer nicht durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertretenen Partei eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Nichtbefolgung des Auftrages zur nachträglichen Unterfertigung des Anbringens bzw zur Nachbringung einer eigenhändigen Unterschrift die im § 13 Abs 4 AVG idF 1990/357 vorgesehene Folge der Nichtbehandlung haben kann. Das Fehlen eines solchen Hinweises gegenüber einer solchen Person ist ein Verfahrensfehler und belastet die hier erfolgte Zurückweisung mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Hinweis E 19.1.1988, 87/04/0101, 0102).
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Unterschrift Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110218.X01Im RIS seit
18.02.2002