RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0384

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Eine strafbare Handlung erweist sich als verwerflich iSd § 66 Abs 3 KFG, wenn auch schon früher gleichartige strafbare Handlungen begangen wurden und damit eine Tendenz zur Wiederholung bzw - nach bereits länger verstrichener Zeit - eine Neigung zum Rückfall in das nur vorübergehend abgelegte verpönte Verhalten erkennbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110384.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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