RS Vwgh 1998/1/20 96/11/0104

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AVG §66 Abs4;
KrPflG 1961 §68 Abs6;
MTDG 1992 §7a;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/11/0372 97/11/0154

Rechtssatz

Mit dem Inkrafttreten des § 7a MTDG 1992 (BGBl 1996/327) wurde dem § 68 Abs 6 KrPflG derogiert. Das Verkennen der anzuwendenden Rechtslage durch die belBeh hat indes nicht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides zur Folge, weil die belBeh auch bei Anwendung des § 7a MTDG 1992 zu keinem

anderslautenden Bescheid hätte kommen können (Die Rechtslage hatte sich dadurch zum Nachteil des Bewilligungswerbers geändert, daß nun eine mindestens dreijährige und nicht nur eine zweijährige Praxis nachzuweisen ist, es war aber nichteinmal der Nachweis letzterer gelungen).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110104.X04

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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