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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/11/0372 97/11/0154Rechtssatz
Mit dem Inkrafttreten des § 7a MTDG 1992 (BGBl 1996/327) wurde dem § 68 Abs 6 KrPflG derogiert. Das Verkennen der anzuwendenden Rechtslage durch die belBeh hat indes nicht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides zur Folge, weil die belBeh auch bei Anwendung des § 7a MTDG 1992 zu keinem
anderslautenden Bescheid hätte kommen können (Die Rechtslage hatte sich dadurch zum Nachteil des Bewilligungswerbers geändert, daß nun eine mindestens dreijährige und nicht nur eine zweijährige Praxis nachzuweisen ist, es war aber nichteinmal der Nachweis letzterer gelungen).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110104.X04Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011